MASTERFLEX – Technische Schläuche & Verbindungen

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Neue Schlauchserie für Ex-Zonen nach TRBS 2153 Ausg. 4/2009

Masterflex AG bietet seit Kurzem eine neue „A"-Schlauchserie gem. TRBS 2153 an.

 

Masterflex AG, Gelsenkirchen – 04. November 2009

Die Masterflex AG bietet seit Kurzem eine neue „A"-Schlauchserie gem. TRBS 2153 an. Einige langjährig bewährte Standardschlauchtypen der Masterflex AG erfüllen bereits seit Jahren die nun geltenden neuen Richtlinien der TRBS 2153; weitere Produkte der neuen „A"-Schlauchserie, wie zum Beispiel der Master-PUR L-A oder verschiedene andere Schläuche für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie, runden die Einsatzmöglichkeiten gem. TRBS 2153 ab.

Die bis dato gültige BGR 132 wird seit April 2009 durch die TRBS 2153 ersetzt und beinhaltet neue Kriterien für den Einsatz von Spiralschläuchen in den unterschiedlichen Gefahrenzonen.

Neu in der TRBS 2153 ist insbesondere der Aspekt, dass Schüttgüter nun in zwei Gruppen klassifiziert werden:

  1. Brennbare Schüttgüter
  2. Nicht brennbare Schüttgüter

Die Aussagen und Verfahrensweisen für den Transport nicht brennbarer Schüttgüter haben sich im Wesentlichen nicht verändert. Anders sieht es für den Transport brennbarer Schüttgüter aus: Hier werden mit der neuen TRBS 2153 die Anforderungen an die Materialzusammensetzungen im Hinblick auf elektrostatische Eigenschaften bzw. Ableitfähigkeit erhöht.

Beim Einsatz von Spiralschläuchen in der Zone 0/20 muss der Anwender eine gezielte Gefahrenanalyse vornehmen. Wie bisher werden hier in der Regel elektrisch leitfähige Schläuche mit einem Oberflächenwiderstand < 10 hoch 6 Ohm empfohlen.

In der Zone 1/21 haben sich die Anforderungen verschärft: Beim Transport brennbarer Schüttgüter werden hier nunmehr antistatisch ausgerüstete Schläuche mit einem Oberflächenwiderstand < 10 hoch 9 Ohm empfohlen.

In Zone 2 ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zum alten Regelwerk.

Ergänzend anzumerken ist hierbei, dass es sich bei der Richtlinie TRBS 2153 grundsätzlich nur um eine Empfehlung handelt, von der der Anwender abweichen darf, sofern er die Wirksamkeit der von ihm verwendeten Lösung nachweisen kann.

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